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Landwirtschaft & Umwelt

Koßdorff: Nationale Herkunftskennzeichnung wird Teuerung bei Lebensmitteln weiter anheizen

„Wir erleben die stärkste Teuerungswelle seit 40 Jahren. Die Kosten für Lebensmittel gehen durch die Decke. Gerade jetzt ist der denkbar schlechteste Zeitpunkt für neue Auflagen, welche die Kosten für die heimischen Hersteller noch weiter nach oben treiben. Das heizt die Teuerung bei Lebensmitteln weiter an. Wer übernimmt dafür die politische Verantwortung?“, kritisiert Mag. Katharina Koßdorff, Geschäftsführerin des Fachverbands der Lebensmittelindustrie.

„In Zeiten, in denen wir aufgrund der Corona-Pandemie und des Kriegs in der Ukraine mit volatilen Rohstoffmärkten, unterbrochenen Lieferketten und einer ungewissen Versorgung mit Erdgas zu kämpfen haben, fragen wir uns, ob die Prioritäten in der Agrar- und Lebensmittelpolitik richtig gesetzt werden“, rückt Koßdorff die Dinge zurecht.

Neue Auflagen gelten nur für heimische Lebensmittelhersteller und erhöhen die Kosten

Eine verpflichtende Kennzeichnung der Herkunft der eingesetzten Rohwaren nach ihrem konkreten Herkunftsland oder ihrer Herkunftsregion erfordert bei verarbeiteten und verpackten Lebensmitteln einen enormen organisatorisch-technischen Aufwand und somit sehr hohe Kosten. Als nationaler Alleingang im Widerspruch zu geltendem EU-Recht trifft die geplante Herkunftskennzeichnung für Fleisch, Milch und Eier als Primärzutat in verarbeiteten Lebensmitteln und der Gemeinschaftsverpflegung ausschließlich die heimischen Hersteller („Inländerdiskriminierung“). Importierte Lebensmittel von Unternehmen aus dem Ausland sind von den Regelungen nicht umfasst.

EU präsentiert bereits im Herbst 2022 erweiterte Herkunftskennzeichnung – österreichischer Alleingang verursacht doppelten Aufwand und doppelte Kosten für Hersteller

Neben der Teuerungswelle spricht auch der Umstand gegen die Regelung der Bundesregierung, dass die EU bereits im Herbst 2022 (!) ihre Vorschläge für eine erweiterte, EU-weit einheitliche Herkunftskennzeichnung bei Lebensmitteln wie Milch oder Fleisch vorlegen wird. Damit werden die bereits umfassend geltenden EU-Vorschriften zur Herkunftskennzeichnung weiter ausgedehnt.

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